Sozialrechte

Seitenkontext

Sozialrechte

Publiziert: 22.04.2025 / Geändert: 26.03.2025

Sozialrechte bilden die Grundlage für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und sind darauf ausgerichtet, soziale Sicherheit, Chancengleichheit und Würde für alle zu fördern.

In der Bundesverfassung sind sowohl Sozialziele als politische Richtschnur als auch spezifische und direkt einklagbare Sozialrechte verankert. Auf internationaler Ebene sind Sozialrechte in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem UNO-Pakt I festgehalten.

Sozialrechte garantieren die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von Menschen. Sie zielen darauf ab, soziale Ungleichheiten zu verringern, Chancengleichheit sowie soziale Sicherheit zu gewährleisten. Die Rechte gelten universell für alle Menschen, unabhängig von Herkunft, Status oder anderen Unterscheidungsmerkmalen.

Beispiele für Sozialrechte sind:

  • Recht auf soziale Sicherheit

  • Recht auf Gesundheit

  • Recht auf Bildung

  • Recht auf Wohnen

  • Recht auf Arbeit und angemessene Arbeitsbedingungen

Situation in der Schweiz

Die meisten international garantierten Sozialrechte gelten in der Schweiz aber als programmatische Staatsziele (Art. 41 Bundesverfassung). Staatsziele sind sie zwar nicht unmittelbar einklagbar, sie bilden jedoch eine wichtige Richtschnur in der Sozialpolitik. Als Sozialziele, wurden der Zugang zu sozialer Sicherheit, Gesundheitsversorgung, fairen Arbeitsbedingungen, angemessenem Wohnraum, Aus- und Weiterbildung sowie die Unterstützung junger Menschen festgeschrieben.

Die Schweizerische Bundesverfassung anerkennt aber die folgenden Sozialrechte als verbindliche und justiziable Grundrechte:

Recht auf Hilfe in Notlagen (Art. 12 Bundesverfassung)

Anspruch auf Grundschulunterricht (Art. 19 Bundesverfassung)

 

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte umfasst soziale und wirtschaftliche Rechte zur Sicherung der Menschenwürde und der UNO-Pakt I konkretisiert diese Vorgaben durch seine Rechte auf soziale Sicherheit.

Der Europarat hat Sozialrechte in der von der Schweiz nicht unterzeichneten Europäischen Sozialcharta verankert. Daneben schützt die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten die kulturellen, sprachlichen und sozialen Rechte nationaler Minderheiten (beide durch die Schweiz ratifiziert).

Verankerung im Recht

Recht auf Hilfe in Notlagen (Art. 12 Bundesverfassung)

Anspruch auf Grundschulunterricht (Art. 19 Bundesverfassung)

Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 Bundesverfassung)

Recht auf soziale Sicherheit (Art. 9 und 10 UNO-Pakt I)

Recht auf soziale Sicherheit (Art. 22 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)  

Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (Art. 25 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) 

Europäische Sozialcharta (nicht durch die Schweiz unterzeichnet)

Wirtschaftliches und soziales Leben (Art. 13 Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen)

Kulturelles, soziales und wirtschaftliches Leben (Art. 15 Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten)

Abkommen und ihre Organe

Alle internationalen und europäischen Abkommen, die sich auf Sozialrechte beziehen, sowie die Organe, die für deren Umsetzung zuständig sind. Diese Liste enthält auch Texte, welche die Schweiz nicht ratifiziert hat.

Lade…

Rechtsprechung

Alle Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die sich auf Sozialrechte beziehen und die Schweiz betreffen. Diese Liste enthält auch Fälle, in denen die Schweiz nicht der Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention für schuldig befunden wurde. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse zu ordnen.

Lade…

Weitere Artikel

Lade…

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!